Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Zürich, 01. Juli 2024
Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der arra-endlichmontag gmbh und dem/der Kunden/in, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Abweichende Geschäftsbedingungen des/der Kunden/in werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der arra-endlichmontag gmbh ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Angebot und Vertragsschluss
Vor dem Vertragsabschluss erhält der/die Kunden/in in der Regel eine schriftliche Offerte, die für 30 Tage gültig ist. Der Vertrag kommt zustande, sobald der/die Kunden/in die Offerte schriftlich (per Post oder E-Mail) akzeptiert. Änderungen am Auftrag, die mündlich durch den/die Kunden/in erfolgen, können von der arra-endlichmontag gmbh ebenfalls angenommen und ausgeführt werden.
Sämtliche im Angebot vereinbarte Termine sind unverbindlich. Jedoch werden vereinbarte Termine innerhalb von weniger als 72 Stunden abgesagt, müssen diese zur Hälfte verrechnet werden.
Änderungen von technischen oder regulatorischen Rahmenbedingungen nach Vertragsschluss können zu Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten führen, die von der/dem Kunden/in getragen werden müssen.
Mitwirkungspflichten der/des Kunden/in
Der/die Kunden/in verpflichtet sich, die notwendige Unterstützung zur Vertragserfüllung zu leisten. Eine unzureichende Mitwirkung kann nach zweimaliger schriftlicher Mahnung (per Post oder E-Mail) dazu führen, dass die arra-endlichmontag gmbh vom Vertrag zurücktritt und den entstandenen Aufwand in Rechnung stellt. Zudem ist der/die Kunden/in für ein effizientes Projektmanagement verantwortlich, Verzögerungen aufgrund von Pflichtverletzungen gehen zu Lasten des/der Kunden/in.
Kosten und Preise
Preise in Angeboten sind, sofern nicht anders angegeben, Richtpreise in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.).
Soweit das Team von der arra-endlichmontag gmbh aufgrund abweichender Anforderungen der/des Kunden/in Mehrarbeit leisten muss, wird dieser Mehraufwand gemäss der Stundenpauschale entsprechend verrechnet.
Die Reisekosten werden gemäss Nachweis in Rechnung gestellt (Schweiz: Halbtax, 2. Klasse). Die Reisezeit wird zu 50% des Stundensatzes von CHF 180 berechnet.
Moderationsmaterial für Workshops wird, sofern es nicht von der/des Kunden/in besorgt wird, ebenfalls gemäss Nachweis oder als Pauschale in Rechnung gestellt.
Zahlungskonditionen
Die arra-endlichmontag gmbh kann den angefallenen Aufwand fortlaufend in Rechnung stellen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen ist die arra-endlichmontag gmbh berechtigt, laufende Verträge zu kündigen oder Leistungen auszusetzen
Beizug von Dritten
Die arra-endlichmontag gmbh kann Arbeiten selbst ausführen oder an Dritte übertragen. Verträge mit Dritten können im Namen der/des Kunden/in abgeschlossen werden, wenn deren Kosten im Angebot enthalten sind. Verträge mit Dritten können in Absprache mit dem Kunden in dessen Namen abgeschlossen werden.
Daten und Materialien
Der/die Kunden/in stellt der arra-endlichmontag gmbh alle für die Auftragsausführung erforderlichen Daten und Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Beide Parteien behalten das Eigentum an den übermittelten Materialien. Der/die Kunden/in verpflichtet sich, Sicherheitskopien der übergebenen Daten anzufertigen.
Geheimhaltung
Sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauschten Informationen sind vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus. Die arra-endlichmontag gmbh behält sich das Recht vor, der/die Kunden/in und die Projekte als Referenz zu nennen.
Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der/die Kunden/in ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn entwickelten Produkten. Weitergehende Nutzungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der arra-endlichmontag gmbh.
Konkurrenzverbot
Die arra-endlichmontag gmbh unterliegt keinem automatischen Konkurrenzverbot gegenüber ihren Kunden/innen
Vertragsauflösung
Tritt der Kunden/in ohne Verschulden der arra-endlichmontag gmbh vom Vertrag zurück, so schuldet er mindestens 25 % des Nettoauftragswertes als Schadensersatz.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Der Gerichtsstand befindet sich in Zürich, und es gilt schweizerisches Recht.